Umzug und Bewilligungen

die Ankunft Ihrer Familie in der Schweiz

Wir koordinieren den Umzug Ihrer Familie in die Schweiz — nach Genf, in die Waadt oder anderswohin: Bewilligungen, Anmeldungen, Krankenversicherung, Schulen und Wohnung, in der richtigen Reihenfolge.

Weinberge des Lavaux und ein Haus über dem Genfersee, im Hintergrund die Alpen

Die Niederlassung in der Schweiz bringt eine Reihe von Schritten mit kurzen Fristen, die voneinander abhängen: Anmeldung, Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung, Schule, Steuern. Schwierig ist weniger der einzelne Schritt als ihr Zusammenspiel.

Wir organisieren diese Abfolge für die ganze Familie und koordinieren Behörden, Ihre Anwälte, Ihre Steuerberater und lokale Dienstleister. Über Bewilligungen entscheiden allein die Behörden; unsere Aufgabe ist es, vollständige Unterlagen vorzubereiten und jeden Schritt zu begleiten.

Aufenthaltsbewilligungen

Koordination der Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz beim kantonalen Migrationsamt — in Genf beim OCPM — im Rahmen der Vorgaben des SEM: Bewilligung B, C oder L je nach Situation sowie Grenzgängerstatus (G), wo er zutrifft. Ausländerrechtliche Fragen werden mit Ihren Anwälten behandelt.

Anmeldungen

Anmeldung beim kantonalen Amt oder bei der Gemeinde, je nach Kanton, Adressänderungen und Nachverfolgung der Unterlagen für jedes Familienmitglied.

Krankenversicherung

Anmeldung jedes Familienmitglieds bei der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) innerhalb der gesetzlichen Frist nach der Ankunft, mit einer klaren Übersicht über die angebotenen Modelle.

Schulen und Wohnung

Koordination der Schulwahl, öffentlich oder privat, und der Wohnungssuche mit Maklern und Verwaltungen, abgestimmt auf den Zeitplan der Familie.

Praktischer Alltag

Umtausch des ausländischen Führerausweises, Fahrzeugzulassung, Bankkonten und Versicherungen: die Formalitäten des Alltags, bis zum Abschluss begleitet.

Steuerlicher Status

Koordination Ihrer steuerlichen Situation bei der Ankunft mit Ihren Steuerberatern, einschliesslich der Prüfung der Aufwandbesteuerung (Pauschalbesteuerung), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine ruhige Ankunft

Jeder Schritt erfolgt zur richtigen Zeit, ohne Doppelspurigkeiten oder Versäumnisse. Sie konzentrieren sich auf Ihr neues Zuhause; wir halten den Faden mit den Behörden und Ihren Beratern.

Aufenthaltsbewilligungen werden von den kantonalen und eidgenössischen Behörden erteilt, die allein darüber entscheiden. Rechts- und Steuerberatung erbringen Ihre Anwälte und Steuerberater. Ridger erbringt Koordination und administrative Begleitung. Ridger verwaltet keine Vermögenswerte und erbringt keine Anlageberatung.